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Ab dem 18.03.2014 kann jeder eine .berlin-Domain registrieren:

Wer darf eine .berlin-Domain registrieren?

Seit dem 14.02 können sich Markeninhaber, die Ihre Marke im Trademak Clearinghouse eingetragen haben unter einer .berlin-Domain registrieren (mehr dazu siehe unten). Nach dieser ersten Einführungsphase beginnt die generelle Verfügbarkeit.

Laut den Vorgaben der Registrierungsstelle von .berlin (www.nic.berlin)  muss einer der angebenden Kontakte der Domain (Inhaber, Ansprechpartner oder der Registrar) eine Adresse in Berlin haben. Die Hostserver GmbH hat einen Sitz in Berlin und nimmt so Ihre Bestellung gerne entgegen.

Warum eine .berlin-Domain registrieren?

Eine .berlin-Domain bietet Ihnen die Möglichkeit, speziell Berliner und an Berlin Interessierte mit Ihrem Unternehmen und Ihren Angeboten anzusprechen.
„Ich bin Berlin“ steckt so in jeder Domain unter der neuen Domainendung der Hauptstadt.

„Die neue Domain-Endung .berlin ermöglicht kurze, intuitive Domains, die für die Kommunikation und die Platzierung in Suchmaschinen hoch relevant sind“, kommentiert Dirk Krischenowski, Geschäftsführer von dotBERLIN. „Für Unternehmen sind sie gleichbedeutend mit Umsatz und Kundenbindung, diese Chance sollte genutzt werden.“

Wie kann man jetzt eine .berlin-Domain bestellen?

Gerne nehmen wir bereits vor dem 18.03.2014 Ihre verbindliche Bestellung für die neuen .berlin Domains entgegen. Wir beantragen Ihre gewünschte .berlin Domain dann im Rahmen der “freien Registrierung“ ab dem 18.03.2014. Sollte Ihre .berlin Domain nicht verfügbar sein, entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Infos zu Preisen und zu den Domainbedingungen finden Sie als Kunde der Hostserver GmbH in unserem Domainsystem (ADNS2) oder Sie schreiben an domain@hostserver.de

Für Markeninhaber: die Sunrise-Phase

Für jede der neuen Domainendungen gibt es eine Einführungsphase, in der Markeninhaber ihre Marke unter der jeweiligen Domainendung bevorzugt registrieren können. Seit dem 14.02 können sich Markeninhaber ihre .berlin-Domain sichern. Voraussetzung für die Vorregistrierung ihrer Marke ist ein Eintrag ins Trademark Clearinhouse (TMCH). In dieser zentralen Datenbank können Markeninhaber ihre eingetragenen Marken hinterlegen. Dies hat zwei Vorteile:

  1. Markeninhaber können die im TMCH eingetragenen Marken unter der jeweiligen gTLD registrieren
  2. Markeninhaber werden bei der Domainregistrierung Dritter ihrer Marke informiert

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen zu den neuen Domainendungen und zum Trademark Clearinhouse (TMCH). Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen dazu an: domain@hostserver.de

Weitere Informationen / Links: